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Eigenartikel für Dienstleistung anlegen

Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen.
Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen:
Detaildatenübermittlung bei Rezepturen

Seit dem 01.01.2022 muss auch für Rezepturen, die bisher noch nicht von dieser Pflicht erfasst waren, eine Erfassung von Detaildaten und deren Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgen. Begleitend dazu wird ein die übermittelten Daten repräsentierender Hash-Code generiert und als eine Reihe von Ziffern in die Druckpositionen der zweiten und dritten Abrechnungszeile auf das Papierrezept gedruckt.
Wie hierbei der Ablauf in WINAPO® ist, erfahren Sie in diesem Beitrag:
Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln

Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel: