Abrechnung der Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten in WINAPO® 64

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Hintergrund

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie in WINAPO® 64 Abrechnungsbelege für die Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten mit den dafür vorgesehenen Sonder-PZN bedrucken.

  • 06461469: Sonder-PZN für alle Erstzertifikate sowie Zweitzertifikate, die NICHT in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden (Impfzertifikat I)
  • 06461475: Sonder-PZN für Zweitzertifikate, die in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden (Impfzertifikat II)

Bitte beachten Sie auch die Informationen, die Sie hierzu von Ihrem Verband erhalten.

Abrechnung der Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten

Zur Abrechnung der Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten ist die Verwendung des Sonderbelegs "Selbsterklärung Nacht- und Notdienstfonds des DAV" vorgesehen. Um einen solchen Sammelbeleg für die Abrechnung zu bedrucken, können Sie die in der WINAPO® 64 Kasse bereitstehende Funktion Sonderbeleg Schutzmasken verwenden.

Um im Abverkauf der Kasse einen Sonderbeleg zu bedrucken gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie den Sonderbeleg am Kassendrucker ein.
  • Gehen Sie im Abverkauf auf Drucken / Sonstige Layouts / Selbsterklärung Nacht- und Notdienstfonds und im Auswahldialog auf die Option Sonderbeleg Schutzmasken:

 

Sonderbeleg Schutzmasken.png

 

 

Der Druckdialog wird geöffnet:  

 

Druckdialog Sonderbeleg.png

 

  • Wählen Sie aus der Liste oberhalb der Rezeptvorschau die Option Eigene Eingabe der Sonder-PZN aus:

 

RTENOTITLE

 

Es sind lediglich die Apotheken-IK sowie der aktuelle Abrechnungszeitraum vorbelegt. Diese Daten können geändert werden. Alle anderen Daten müssen manuell eingegeben werden.

 

Manuell eingeben.png

 

Zwingend erforderlich ist die Eingabe der folgenden Daten:

  • Sonder-PZN: Sie können mit der Sonderbelegdruck-Funktionalität nur eine Abrechnungsposition pro Beleg drucken. Daher müssen zur Abrechnung der beiden Posten "Impfzertifikat I" und "Impfzertifikat II"  gesonderte Belege bedruckt werden.
  • Abrechnungswert pro Packung: Geben Sie hier den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung pro Zertifikatsausstellung abrechnungsfähigen Betrag der erfassten Sonder-PZN ein.
  • Anzahl für Belegdruck: Hier muss eingetragen werden, wie oft Sie die betreffende Dienstleistung durchgeführt haben. Die Zahl der von der Apotheke pro Kategorie abrechnungsfähigen Zertifikatsausstellungen soll den Plänen der ABDA zufolge rechtzeitig bis Ende dieses Monats dem Modul „Digitales Impfzertifikat“ des Apothekenportals entnommen werden können, mit Hilfe dessen auch die Zertifikatsausstellung selbst vorgenommen wird. Beachten Sie außerdem, dass die Anzahl für den Belegdruck nicht den Wert 9.999 übersteigen darf; ggf. müssen Sie die Menge auf mehrere Belege aufteilen.

Aus den eingetragenen Daten werden folgende Werte ermittelt und in der Druckvorschau entsprechend angezeigt: Eigenbeteiligung, Gesamtbrutto, Faktor und Anzahl. Als Datum im Druckbereich Abgabemonat Ende wird immer der letzte Kalendertag des eingestellten Abrechnungsmonats ausgegeben:

 

Voreingestellt.png

 

  • Starten Sie den Belegdruck über Drucken.
  • Streichen Sie anschließend im Originalbeleg die im Vorschaubild geschwärzten Angaben sowie den Aufdruck "Schutzmasken" per Hand aus.
  • Tragen Sie per Hand in den Verordnungsteil (neben dem geschwärzten Aufdruck "Schutzmasken") den Text "Impfzertifikate"
  • Stempeln Sie abschließend den Sammelbeleg ab und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben.