Sonderregelungen bei der Belieferung von Entlassrezepten

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Angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Verordnungsmöglichkeiten für Kliniken beim Entlassmanagement vorübergehend flexibilisiert. 

Bis 31.05.2022 gilt die im SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsvertrag getroffene Regelung, dass weiterhin anstelle der kleinsten Packungsgröße bzw. dem Bedarf von 7 Tagen größere Packungen bis N3 verordnet werden dürfen.

Eine Anpassung der in WINAPO® 64 stattfindenden Prüfung der Entlassrezepte ist leider nicht möglich. Die ggf. in der Kasse angezeigten Hinweise und Dialoge können Sie jedoch gezielt übergehen, solange entsprechende Sonderregelungen in Kraft sind.

Prüfung der Packungsgröße

Wenn die Aufgabe Entlassrezept in der Konfiguration (Kasse / Aufgabenliste / Abverkauf / Artikel) aktiviert ist, erfolgt ein Hinweis in Form einer Aufgabe im WINAPO Infobereich, wenn nicht die kleinste Packungsgröße erfasst wurde. Wenn die Aufgabe nicht quitterpflichtig ist, muss diese nicht bearbeitet werden, der Vorgang kann trotzdem verbucht werden.

Falls die Aufgabe quittierpflichtig ist, müssen Sie den Dialog über die Aufgabe öffnen und hier den erfassten Artikel mit OK bestätigen, um den Vorgang verbuchen zu können.

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