Hauptseite
Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln

Nachdem am 07.04.2023 die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid® endete, trat eine Anschlussregelung in Kraft.
Wie Sie anhand der geänderten Vorgaben ab 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:
EPC-QR-Code für SEPA-Überweisungen in Layout einfügen

Der EPC-QR-Code ist ein standardisierter QR-Code, der die Daten für eine SEPA-Überweisung enthält. Unterstützt eine Banking-App den Scan der Codes, werden Rechnungsempfänger, IBAN, BIC, Rechnungsbetrag und Verwendungszweck in die App eingelesen. Dadurch wird der Kunde beim Online-Banking unterstützt und das Risiko der Eingabe von fehlerhaften Daten gemindert.
Wie Sie einen solchen EPC-QR-Code in das Rechnungslayout Ihrer Apotheke integrieren, erfahren Sie in diesem Beitrag:
Eigenartikel für Dienstleistung anlegen

Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen.
Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen: