Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WIKI LAUER-FISCHER GmbH
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
+
<div class="mw-parser-output">
 
Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
 
Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
  
Zeile 10: Zeile 10:
 
|}
 
|}
  
 
+
Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.  
 
Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
 
  
 
&nbsp;
 
&nbsp;
Zeile 19: Zeile 17:
  
 
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
 
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
*Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
+
 
 +
*Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.  
 
*Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.  
 
*Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.  
 
*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  
 
*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  
Zeile 31: Zeile 30:
 
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1.png|RTENOTITLE]]
 
[[File:Ux Abrechnung Covid-19-Arznei 1.png|RTENOTITLE]]
  
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386'' abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.  
+
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386'' abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.
 +
 
 +
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
 +
*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über ''Verkaufszeile / Assistent'' (WINAPO® 64) bzw. ''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' (WINAPO® ux).
 +
*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.
 +
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
  
{| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1"
 
|-
 
| [[File:Tipp.png|HINWEIS]]&nbsp; &nbsp;
 
|
 
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen.
 
  
 
|}
 
|}
  
 
&nbsp;
 
&nbsp;
 
+
<!--
 
*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
 
*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
  
Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.
+
Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.-->
  
 
Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''':
 
Ansicht in '''WINAPO<sup>® </sup>64''':
Zeile 67: Zeile 66:
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
  
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]
+
[[File:64 Abrechnung Covid-19-Arznei 5.png|RTENOTITLE]]  
</div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div>
+
 
 +
 
 
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]
 
[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]

Version vom 11. April 2023, 06:44 Uhr

Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.

HINWEIS   

Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '17717386 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.

Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17717386 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):


|}

 

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
RTENOTITLE