Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
 
Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
  
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Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
 
Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über ''Verkaufszeile / Assistent'' (WINAPO® 64) bzw. ''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' (WINAPO® ux).
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*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über ''Verkaufszeile / Assistent'' (WINAPO® 64) bzw. ''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' (WINAPO® ux).  
 
*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.  
 
*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.  
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
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*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):  
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
  
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*Übernehmen Sie die Daten mit ''OK'' in den Abverkauf.
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
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== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten ==
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Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
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*Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''Privat'' an.
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*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386'' abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.
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Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:
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*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über ''Verkaufszeile / Assistent'' (WINAPO® 64) bzw. ''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' (WINAPO® ux).
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*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.
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*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17717386''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):
  
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
 
*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
  
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
  
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Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell.
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[[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Aktuelles]] [[Category:WINAPO® ux]]
 
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Version vom 11. April 2023, 06:54 Uhr

Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.

HINWEIS   

Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '17717386 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.

Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17717386 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):


Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.

RTENOTITLE

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart Privat an.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '17717386 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.

Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17717386 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):


Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

RTENOTITLE

  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
HINWEIS   

Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell.