Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
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Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften '''Paxlovid®'''. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
  
Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde.
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Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
  
 
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== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse ==
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== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV ==
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Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
  
*Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.  
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*Legen Sie im ''Abverkauf ''der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.  
*Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''.  
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*Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.  
*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [Lagevrio®: BUND-PZN '''17936094''' oder Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087'''].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  
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*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.  
  
Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> 64''' (Bsp. Lagevrio®):
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Ansicht in '''WINAPO<sup>®</sup> ux''' (Bsp. Paxlovid®, ab 01.02. in den Artikeldaten):
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte '''Botendienstleitung '''mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese können Sie wie folgt erfassen:
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen.
 
 
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17716530 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.  
  
 
Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.
 
Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.
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*Übernehmen Sie die Daten mit ''OK'' in den Abverkauf.  
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*Übernehmen Sie den Eintrag&nbsp;in den Abverkauf.  
  
 
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
 
*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.  
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== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten ==
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Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
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*Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''Privat'' an.
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*Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen.
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*Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
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Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt.
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*Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
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Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell.
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Aktuelle Version vom 17. April 2023, 08:46 Uhr

Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.

HINWEIS   

Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17717386 abrechnen.

  • Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.

Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.

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Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart Privat an.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

RTENOTITLE

Ansicht in WINAPO® ux:

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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17717386 abrechnen.

  • Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.

Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
HINWEIS   

Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell.