Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln

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Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.

HINWEIS   

Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde.

Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.

 

Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV

Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
  • Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
  • Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
    [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
    Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '17717386 abrechnen. Diese ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse erst ab dem 15.04.23 im WINAPO-System hinterlegt. Dann kann die Sonder-PZN wie gewohnt direkt in die Artikelzeile eingeben werden.

Bis dahin können Sie die Pauschale vorübergehend wie folgt manuell im Sonderzeilen-Assistent erfassen:

  • Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).
  • Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
  • Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17717386 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto (soweit derzeit bekannt):


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Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Übernehmen Sie die Daten mit OK in den Abverkauf.

Ansicht in WINAPO® 64:

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Ansicht in WINAPO® ux:

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  • Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
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